Garagenverordnung NRW: Darfst du deine gemietete Garage als Lager nutzen?
Die Garage steht leer, der Keller ist voll – also wandern Sofa, Kartons und Gartenmöbel in die Garage? Was die Garagenverordnung NRW dazu sagt, ist eindeutig: Eine Garage ist zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern da, nicht als allgemeiner Lagerraum. Bei einer gemieteten Garage kommt fast immer der Mietvertrag dazu, der genau das festschreibt.
In diesem Artikel erklären wir dir, was erlaubt ist, wo die Grauzone liegt und welche Alternative es gibt, wenn du einfach mehr Platz brauchst.
Gibt es eine Garagenverordnung in NRW?
Eine eigene Garagenverordnung hat NRW seit gut 15 Jahren nicht mehr. Die Regeln stehen heute in Teil 5 der Sonderbauverordnung (SBauVO, §§ 121–142) und in der Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Im Alltag sprechen trotzdem fast alle von der „Garagenverordnung NRW“ – gemeint ist dasselbe.
Der Kern steht nicht in der Sonderbauverordnung, sondern in § 2 Abs. 8 der Landesbauordnung (BauO NRW 2018): Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern. Eine Nutzung als Hobbyraum, Werkstatt oder allgemeiner Lagerraum ist davon nicht gedeckt.
Was ist in der Garage erlaubt – und was nicht?
Die Regeln hängen von der Größe ab. Eine normale Einzel- oder Doppelgarage ist eine Kleingarage (bis 100 m² Nutzfläche). Tiefgaragen und Parkhäuser sind Mittel- oder Großgaragen – dort gelten strengere Vorgaben.
| Was | Kleingarage (z. B. Einzelgarage) | Tiefgarage / Parkhaus |
|---|---|---|
| Auto, Motorrad, Roller | erlaubt | erlaubt |
| Fahrräder | erlaubt | erlaubt, solange Stellplätze nutzbar bleiben |
| Reifen, Werkzeug, Autozubehör in kleinem Umfang | vertretbar | max. 4 Räder pro Stellplatz |
| Kraftstoff in Kanistern | bis 20 l Benzin und 200 l Diesel | verboten |
| Möbel, Umzugskartons, Hausrat | nicht vom Garagenzweck gedeckt | verboten |
Die Mengen für Kraftstoff und Reifen stehen in § 139 SBauVO. Bei allem anderen gilt die Faustregel: Was keinen direkten Bezug zum Fahrzeug hat, gehört nicht in die Garage.
Gemietete Garage: Der Mietvertrag entscheidet mit
Bei einer gemieteten Garage geht es selten um das Bauamt. Viel häufiger regelt der Mietvertrag, dass die Garage nur zum Abstellen eines Fahrzeugs samt Zubehör überlassen wird. Nutzt du sie trotzdem als Abstellraum, ist das vertragswidrig. Im Ernstfall kann der Vermieter abmahnen und das Mietverhältnis kündigen.
Und das Bußgeld? Die oft genannten 500 € stehen so nicht in der Sonderbauverordnung. Ein Bauamt kann bei einer ungenehmigten Nutzungsänderung zwar einschreiten, die Höhe hängt aber vom Einzelfall ab.
Unser Tipp: Wirf vor dem Einräumen einen Blick in deinen Mietvertrag. Steht dort „zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs“, ist die Frage meist schon beantwortet.
Warum die Regel Sinn ergibt
In Garagen stehen Fahrzeuge mit vollem Tank oder Akku. Kommen Kartons, Polstermöbel und Farbeimer dazu, steigt die Brandlast deutlich. Für die Feuerwehr wird es eng, und im Schadensfall kann es Ärger mit der Versicherung geben. Dazu kommt: Viele Garagen sind feucht und schlecht belüftet. Für Holzmöbel, Matratzen oder Akten ist das kein guter Ort.
Wohin mit allem, was kein Auto ist?
Wenn deine Garage eigentlich ein Lager sein soll, ist ein Lagerraum die ehrlichere Lösung. Unsere Boxen sind 20-Fuß-Seecontainer mit rund 14 m² Grundfläche und 33 m³ Volumen. Darin haben Möbel, Kartons, Werkzeug und sogar ein Motorrad oder Kleinwagen Platz. Du fährst direkt vor die Box und kommst rund um die Uhr dran.
Ein Beispiel: Du räumst eine Garage mit Möbeln und Kartons für drei Monate frei, etwa während einer Renovierung. Im Tarif Move zahlst du 3 × 212 € = 636 € brutto, dazu einmalig 250 € Kaution, die du nach dem Auszug zurückbekommst.
Ganz ehrlich: Brauchst du nur Platz für Winterreifen und ein paar Werkzeugkisten, reicht deine Garage meist völlig aus. Eine Box lohnt sich, wenn wirklich Hausrat oder größere Mengen untergebracht werden sollen. Was in unsere Boxen darf und was nicht, findest du hier.
Fazit
Nach der Garagenverordnung NRW ist eine Garage für Fahrzeuge und Fahrräder gedacht. Fahrzeugzubehör in kleinem Umfang ist in einer Einzelgarage vertretbar, ein Möbellager nicht. Bei gemieteten Garagen ist meist der Mietvertrag die strengere Grenze. Wer mehr Platz für Hausrat braucht, ist mit einem Lagerraum besser beraten – rechtlich und für die eigenen Sachen.
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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage in NRW (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.